Ich besitze einen sogenannten Versorgungsauftrag und kann mit den Krankenkassen abrechnen (Kassenzulassung).
Auch eine Abrechnung über die Beihilfe und eine Behandlung als Selbstzahler ist möglich.

Es handelt sich um eine Bestellpraxis. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage Ihrer elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend. Termine können Sie über die telefonische Terminsprechstunde vereinbaren.

 

Telefonzeiten:

Montag von 12:10 bis 13:00 Uhr

Dienstag von 12:20 bis 13:10 Uhr

 

 

Im persönlichen Erstkontakt (erster Termin) während der sogenannten psychotherapeutischen Sprechstunde kläre ich mit Ihnen, ob eine Richtlinientherapie erforderlich ist oder ob andere Versorgungsangebote für Sie passend sind. Das weitere Vorgehen besprechen wir gemeinsam.

Wenn eine Psychotherapie angezeigt ist, folgen maximal vier probatorische Sitzungen. Im Anschluss wird bei der Krankenkasse - je nach Indikation - ein Antrag entweder auf eine Kurzzeittherapie (erst 12 Therapiesitzungen, bei Bedarf weitere 12 Therapiesitzungen) oder auf eine Langzeittherapie (60 Therapiesitzungen) gestellt. Hierfür ist auch ein Konsiliarbericht des behandelnden Arztes (im gängigen Fall ihr Allgemeinarzt oder Psychiater) notwendig. U.a. dient dies zur Abklärung, ob medizinische Gründe gegen eine psychotherapeutische Behandlung sprechen. 

Stellt sich bei der psychotherapeutischen Sprechstunde heraus, dass eine zügige Krisenintervention nötig ist, sind - ohne Antrag bei der Kasse - bis zu 600 Min. (entspricht 12 Therapiestunden zu 50 Min.) sogenannte Akutbehandlung möglich.

 

Sind Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, so erfolgt die Abrechnung über EBM. Wenn Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert oder Beihilfeberechtigt sind, so richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). GOP-Leistungen (bis auf das Ausfallhonorar) sind grundsätzlich durch die Privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstattungsfähig, vorausgesetzt, Psychotherapie gehört zu den Leistungen Ihres individuellen Versicherungsvertrages.

 

Gesetzlich Versicherte

Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Krankenkasse. Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin und dann zu jedem Quartalanfang Ihre elektronische Gesundheitskarte mit.

 

Privat Versicherte

Im Gegensatz zu den einheitlichen Richtlinien bei gesetzlichen Krankenkassen gestalten sich die Tarifbedingungen bei den einzelnen privaten Krankenversicherungen unterschiedlich. Kosten für Psychotherapie werden i.d.R. übernommen, sofern diese nicht ausdrücklich von der Erstattung ausgeschlossen sind. Dennoch können einzelne Versicherungen in ihren Tarifen Einschränkungen festlegen, z.B. hinsichtlich der erstattungsfähigen Anzahl von Psychotherapiesitzungen oder bzgl. einer nur teilweisen Erstattung der Honorarkosten. Es gilt das, was in Ihrem Vertrag steht. Auch das Beantragungsverfahren und die zugehörigen Formulare unterscheiden sich von Versicherung zu Versicherung. Am besten nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu Ihrer Versicherung auf und besprechen die mit Ihnen vereinbarten Konditionen. Ich empfehle Ihnen, sich die zur Beantragung erforderlichen Formulare gleich zusenden zu lassen und diese zum ersten Termin mitzubringen.

 

Beihilfeberechtigte

Die Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen übernehmen zumeist nicht die gesamten Kosten für eine Psychotherapie, d.h. Sie müssen einen Teil der Kosten selbst tragen. Im Allgemeinen übernimmt die Beihilfe etwa 50 Prozent der Kosten. Für das Antragsverfahren gibt es festgelegte Formulare, die ausgefüllt an die zuständige Stelle gesandt werden müssen. Bitte lassen Sie sich diese Antragsunterlagen frühzeitig schicken und bringen Sie diese zum ersten Termin mit.

 

Besondere Kostenträger

Hierbei handelt es sich um Kostenträger, die nicht zu den Regional- bzw. Ersatzkassen zählen. Für jeden dieser Kostenträger besteht ein gesonderter Vertrag. Es gibt div. Kostenträgerabrechnungsbereiche, z.B. Bayerische Bereitschaftspolizei, Postbeamte Gruppe „A“, Sozialhilfeträger, Asylstellen.

Sollten Sie über einen der sogenannten besonderen Kostenträger versichert sein, reden wir über die weitere Vorgehensweise.

 

Selbstzahler

Wenn Sie sich dazu entscheiden, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu tragen, so richtet sich die Honorarhöhe nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP). So belaufen sich z.B. die Kosten einer psychotherapeutischen Einzel-Sitzung (50 Min.) auf 100,55 EUR – jeweils entsprechend dem üblichen Gebührensatz lt. GOP (Faktor 2,3fach). (Stand: Nov. 2017)

 

Ausfallregelung

Eine Absage von vereinbarten Terminen soll spätestens 24 Stunden (1 Tag) im Voraus durch eine Nachricht auf dem AB unter der Praxis-Tel.nr. 09151-9053150 (keine E-Mail) erfolgen. Ansonsten werden 80 Euro Ausfallentschädigung erhoben. Dieser Betrag wird nicht von der Krankenkasse erstattet, sondern ist von Ihnen zu bezahlen. Sie bekommen von mir eine Rechnung.

Hintergrund für diese Regelung ist, dass es sich bei meiner Praxis um eine Bestellpraxis handelt (Zeitgebundenheit der psychotherapeutischen Sitzungen), d.h. der Termin wird ausschließlich für Sie reserviert.